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Fremden «grundlos» niedergestochen – versuchte Tötung angeklagt

Dem 26-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, grundlos und unvermittelt auf einem Feldweg auf ein Opfer eingestochen zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht vom schwersten Tatbestand aus.

Die beiden Männer kannten sich eigentlich nicht, so die Staatsanwaltschaft. Möglicherweise waren sie sich bereits zuvor auf dem Feldweg bei der Frenke begegnet, eine nennenswerte Beziehung konnte aber nicht festgestellt werden. Es könnte sich also um ein Zufallsopfer handeln. Das mutmassliche Motiv wurde nicht kommuniziert. Landesverweis möglich Da es sich beim Beschuldigten um einen afghanischen Staatsangehörigen handelt, könnte bei einem Schuldspruch wegen eines schweren Delikts wie versuchter vorsätzlicher Tötung ein Landesverweis zum Thema werden, ebenso wie eine langjährige Freiheitsstrafe. Wie weiter aus der Mitteilung hervorgeht, werden dem Beschuldigten noch weitere Delikte vorgeworfen.

Ob der Angreifer mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt oder lediglich den Tod des Opfers in Kauf genommen haben soll, geht aus dem Schreiben der Behörde nicht hervor. Das wird die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zeigen müssen, sobald sie vorliegt. Der 26-Jährige befindet sich in Sicherheitshaft, bis zu einem rechtskräftigen Schuldspruch gilt die Unschuldsvermutung.