, 12:02


Frau (28) legt sich auf die Strasse und wird überfahren – tot

Ein Informatiker ist vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Er hat nachts und bei Regen in Zürich-Schwamendingen eine auf der Strasse liegende Frau überrollt.

Es ist eine unglaubliche Geschichte: Ein heute 29-jähriger Schweizer ist vor zwei Jahren auf der Wallisellenstrasse in Zürich-Schwamendingen nachts und bei Regen stadtauswärts gefahren, als sich eine 28-jährige Frau nach einem Streit mit ihrem Partner auf die Fahrbahn legte. Die Kosovarin war laut Anklageschrift mit drei Promille Alkohol stockbetrunken und hatte zudem noch Marihuana konsumiert. Nachdem der Mann die Frau mit seinem VW Polo GTI ungebremst überfahren hatte, so die Anklage, hielt er sofort an und ging an die Unfallstelle zurück. Die Frau starb an inneren Blutungen noch vor Ort.

«Es beschäftigt mich immer noch sehr», sagte der Informatiker am Prozess vor dem Einzelrichter vom Dienstag. Er habe sich nach dem Unfall in psychologische Behandlung begeben müssen. Zum Unfall will er keine Aussagen machen. Der Staatsanwalt verlangte wegen fahrlässiger Tötung eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 120 Franken. Der Beschuldigte habe die Frau überfahren, weil er abgelenkt war oder nicht auf die Strasse schaute. Opfer gestürzt oder zusammengebrochen Die Anwältin der Opferfamilie forderte eine Genugtuung und Entschädigung. «Es ist nicht belegt, dass sich die Frau freiwillig auf die Strasse gelegt hat», sagte sie. Dies habe einzig und allein ihr damaliger Freund der Polizei gesagt. Es sei wahrscheinlicher, dass die stark berauschte Frau gestürzt oder zusammengebrochen sei. Der Autofahrer hätte die auf der geraden Fahrbahn liegende Frau sehen müssen. «In der Nähe befand sich eine Strassenlaterne», sagte sie. Demgegenüber verlangte die Anwältin des Beschuldigten einen Freispruch mangels Beweisen. Das Opfer sei schwarz gekleidet gewesen und regungslos auf der Fahrbahn gelegen. Die Fahrweise sei mit maximal 40 km/h dem Regenwetter angebracht gewesen. Ihr Mandant habe weder Alkohol noch Drogen konsumiert. «Dass er abgelenkt war, wie die Anklage schreibt, ist eine reine Vermutung», sagte die Verteidigerin. Es habe keine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgelegen. Zum Schluss sagte der angeklagte Informatiker: «Es ist einfach unfassbar, was passiert ist, es tut mir so leid.» Unachtsamkeit nicht bewiesen Der Einzelrichter sprach den Lenker vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Der Staatsanwalt habe den Beweis nicht erbringen können, dass der Mann unachtsam war oder nicht auf die Strasse blickte. Der Informatiker erhält eine Pauschalentschädigung von 12’000 Franken. Unklar sei, wie die Frau auf die Strasse gelangte und wie lange sie schon dort lag, sagte der Einzelrichter. Der Beschuldigte habe die Sorgfaltspflicht nicht verletzt, die Geschwindigkeit sei mit 40 km/h angepasst gewesen. «Eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung des Opfers hat in höchstem Mass vorgelegen», fasste der Richter zusammen.